Tarifwesen

Faire Entlohnung wird in unserem Handwerk groß geschrieben. Den Mindestlohn haben wir bereits lange vor den bundesweit seit 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften eingeführt.


Der Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV) ist zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) als Spitzenarbeitgeberverband und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Arbeitnehmervertretung geschlossen worden. Er enthält Regelungen unter anderem zu den Arbeitszeitregelungen, zu Zuschlägen für Mehr-, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Kündigungsbestimmungen und Ausschlussfristen.

Definiert werden im Rahmentarifvertrag Lohngruppen und Eingruppierung, nicht jedoch die konkrete Vergütungshöhe. Diese befindet sich für die Lohngruppen 1 bis 4 und 6 bis 9 im Lohntarifvertrag. Auch die Ausbildungsvergütung ist hier niedergelegt. Zwischen tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gilt der Lohntarifvertrag unmittelbar und zwingend. Bei den Lohngruppen 1 und 6 handelt es sich gleichzeitig um allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Sie sind separat im Mindestlohntarifvertrag zusammengefasst.


Die Downloadlinks für Rahmen-, Lohn- und Mindestlohntarifvertrag finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.


 Weitere Informationen sind auch direkt beim Bundesinnungsverband einzusehen.